Verbandsgruppe 21 - Hamburg

Verbandsgruppe 21 - Hamburg e. V.

Landesverband des Deutschen Skatverbandes e. V.

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Geschäftsordnung
des Präsidiums der VG 21 (GO Präs)

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Inhaltsverzeichnis

1. Sitzungen des Präsidiums

2. Aufgabenverteilung des Präsidiums
2.1 Präsident
2.2 Spielleiter
2.3 Schatzmeister
2.4 Ligaobmann
2.5 Medienbeauftrager
2.6 Schriftführerin

3. Beratende Mitgleider
3.1 Damenreferentin
3.2 Schiedrichterobmann
3.3 Jugendleiter/Jugendwart

4. Allgemeine Bestimmungen


Gemäß § 23 Abs. 4 der Satzung der VG 21 gibt sich das Präsidium die nachfolge Geschäftsordnung.

Die Aufgaben des Präsidiums ergeben sich im Einzelnen:

Aus der Satzung der VG 21,
§§ 5, 6, 12, 13 Abs. 2, 16, 20, 22 bis 24 und 43

aus der Sportordnung,
Satz 4 (Das Präsidium ist berechtigt, Änderungen welche vom Skatverband Schleswig-Holstein / Hamburg e. V. zwingend notwenidig sind, auszuführen), III/2, IV/2, IVa/2 und V/2

aus dem Santionskatalog,
§§ 9 Abs. 3, 10, 13 und 15

nach dem Ordnungsgeld- und Kostenkatalog,
Buchstabe B Absatz 4 (Neben der Erhebung von Ordnungsgeldern können weitere Sanktionen angeornet werden).

Seine Aufgaben nimmt das Präsidium folgendermaßen wahr:
- Durch Sitzungen. Die Einladung zur Sitzung erfolgt durch den Präsidenten, der auch den Vorsitz führt. Im Verhinderungsfall werden diese Aufgaben durch einen Vertreter (§ 22 Abs. 1 der Satzung der VG 21) wahrgenommen.
- Durch eigenverantwortliche Bearbeitung der übertragenen Aufgaben. Näheres ergibt sich aus der unter Punkt 2 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgabenverteilung des Präsidiums.


1. Sitzungen des Präsidiums

1.1 Die Einladung zu einer Sitzung hat mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder fernmündlich unter Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte zu erfolgen.
1.2 Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der gewählten Präsidiumsmitglieder anwesend sind .
1.3 Der Präsident kann Personen zu den Sitzungen einladen, wenn es für einzelne Tagesordnungspunkte notwendig erscheint. Es dürfen nur die endgültigen Entscheidungen wiedergegeben werden, nicht aber die unterschiedlichen Meinungen der Teilnehmer.
1.4 Alle Mitglieder des Präsidiums haben das Recht, während der Sitzung Anträge einzubringen, Anträge zur Geschäftsordnung haben dabei den Vorrang. Der Sitzungsleiter hat die Pflicht, über Anträge zur Geschäftsordnung vorrangig abstimmen zu lassen.
1.5 Antrag auf "Ende der Debatte" kann nur von einem Mitglied des gewählten Präsidiums gestellt werden, das noch nicht zu diesem Punkt der Tagesordnung gesprochen hat.
1.6 Beschlüsse werden mit Mehrheit (siehe hierzu § 37  der Satzung der VG 21) gefasst.
1.7 Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung eines Antrags.

2. Aufgabenverteilung des Präsidiums

2.1 Präsident

2.1.1 Nach innen vertritt der Präsident die VG 21 allein. Er ist bei seinen Entscheidungen an die Beschlüsse der Organe gebunden, kann aber Sachentscheidungen sofort treffen. Darüber sind alle gewählten Präsidiumsmitglieder zu unterrichten.
2.1.2 Der Präsident koordiniert die Arbeit innerhalb des Präsidiums, hält Verbindung zu den Mitgliedern und repräsentiert die VG 21 nach außen.
2.1.3 Er leitet die Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlungen.
2.1.4 Er erarbeitet alljährlich zusammen mit seinem Vertreter den Jahresbericht der VG 21.
2.1.5 Der Präsident und sein Vertreter sind für den Inhalt und die Erstellung der offiziellen Mitteilungsorgane voll verantwortlich.
2.1.6 Der Präsident ist Wahlleiter, sofern er nicht selbst zur Wahl steht.
2.1.7 Er zeichnet Spesenabrechnungen ab, falls dies nicht sein Vertreter übernimmt.

2.2 Spielleiter

2.2.1 Dem Spielleiter obliegt die technische Organisation und die Leitung der Meisterschaftsturniere und der Veranstaltungen der VG21
2.2.2 Er ist zuständig für die Informationen der VG 21 und der Mitglieder in Bezug auf die Teilnehmer an den Meisterschaften des Landesverbandes und den Deutschen Meisterschaften.
2.2.3 Der Spielleiter ist verantwortlich für den Einkauf der Ehren- und Sachpreise, Spiellisten, Urkunden, Startkarten, Pokalen etc.
2.2.4 Es ist berechtigt, während einer Skatveranstaltung Anweisungen zu erteilen und nach Anhörung der Betroffenen Verwarnungen (Gelbe Karte) sowie Verweise (Rote Karte) auszusprechen.
2.2.5 Er ist Mitglied im Ligaausschuss.

2.3 Schatzmeister

2.3.1 Dem Schatzmeister obliegt die gesamte Verwaltung der Finanzen der VG 21.
2.3.2 Er ist für die Richtigkeit des Kassenbestandes verantwortlich und berichtet dem Präsidium in besonderen Fällen oder nach Aufforderung über die aktuelle Kassenlage.
2.3.3 Ohne Belege dürfen keine Geldmittel aus der Kasse entnommen werden.
2.3.4 Der Schatzmeister zieht zu Beginn eines jeden Jahres die Beiträge von den Mitgliedern ein und erstellt aufgrund der Stärkemeldungen eine Mitgliederübersicht, die er dem DSkV termingerecht zuleitet. Gleichzeitig sind an den DSkV bzw. an die Mitglieder zu leistenden Zahlungen (Beiträge, Startgelder, Kartengeld, Zuschüsse usw.) termingerecht zu erledigen.
2.3.5 Er lässt rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung die Kasse prüfen und erstellt den Kassenbericht sowie den Etat des kommenden Jahres.

2.4 Ligaobmann

2.4.1 Der Ligaobmann ist für die Organisation der Punktspiele aus VG-Ebene sowie für alle im Bereich der VG 21 anfallenden Aufgaben der Ligen verantwortlich. Er erarbeitet dafür Vorschläge und Richtlinien. 
2.4.2 Er arbeitet einen Ligaspielplan für alle im Bereich der VG 21 spielenden Ligen aus.
2.4.3 Er wird bei seinen Aufgaben von den Staffelleitern unterstützt.
2.4.4 Er verwaltet zentral die Passstelle der VG 21.
2.4.5 Er ist Mitglied im Ligaausschuss.

2.5 Medienbeauftragter

2.5.1 Er ist verantwortlich für den Umgang und die Umsetzung im Bereich Neue Medien (Internet).
2.5.2 Er hält Kontakt zu anderen Internetbeauftragten und ist für die Homepage der VG 21 verantwortlich.
2.5.3 In diesen Aufgaben ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Präsidenten nötig.

2.6 Schriftführerin
2.6.1 Sie fertigt und versendet die Einladungen und die Protokolle über die Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlungen der VG 21.
2.6.2 Sie wirkt außerdem am sonstigen Schriftverkehr der VG 21 aktiv mit.
2.6.3 Sie aktualisiert und archiviert die Informationen. Sie verteilt sie in kopierfähiger Form an die einzelnen Vereine (jeweils eine Ausfertigung an den Vorsitzenden), an die gewählten Präsidiumsmitglieder sowie an die beratenden Mitglieder und den Vorsitzenden des Verbandsgerichts.
2.6.4 Sie unterstützt den Sitzungsleiter (Versammlungsleiter) bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlungen.
2.6.5 Sie breitet die Stimmzettel für die durchzuführenden Wahlen vor.

3. Beratende Mitglieder (§ 22 Abs. 2, 6 und 8 der Satzung der VG 21)

3.1 Damenreferentin
3.1.1 Sie ist zuständig für die Vertretung der Dameninteressen in der VG 21.
3.1.2 Sie ist Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten der Damen.

3.2 Schiedsrichterobmann
3.2.1 Der Schiedsrichterobmann betreut die Schiedsrichter der VG 21 entsprechend der Schiedsrichterordnung des DSkV.
3.2.2 Er führt auf der Ebene der VG 21 Tagungen und Lehrgänge für Schiedsrichter durch.
3.2.3 Er ist Mitglied im Ligaausschuss.

3.3 Jugendleiter/Jugendwart
3.3.1 Dem Jugendleiter / Jugendwart obliegt die Jugendarbeit in der VG 21.
3.3.2 Er erarbeitet Vorschläge und Richtlinien, die der Ausbildung und Gewinnung von jugendlichen Mitgliedern dienen. Eine solche Erarbeitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der VG 21. Er steht den Mitgliedern für ihre Jugendarbeit beratend zur Verfügung.

3.4 Pressewart (Leiter der Öffentlichkeitsarbeit
3.4.1 Der Pressewart ist für die Pressearbeit der VG 21 verantwortlich. Er hält die Verbindung zu den Medien. Er informiert die Medien über Veranstaltungen der VG 21.

4. Allgemeine Bestimmungen

4.1 Nach dem Ausscheiden aus dem Präsidium haben die Mitglieder des Präsidiums sowie die beratenden Mitglieder des Präsidiums alle in ihrem Besitz befindlichen VG-Materialien und VG-Akten umgehend (spätestens innerhalb eines Monats) an die VG 21 zurückzugeben.
4.2 Alle Präsidiumsmitglieder haben sich um Werbung für die VG 21 zu bemühen.

Diese Geschäftsordnung des Präsidiums der VG 21 Hamburg tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.

Hamburg, den 25.05.2013
Das Präsidium der VG 21 Hamburg.

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