Geschäftsordnung des Präsidiums
der VG 21 (GO Präs)
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Inhaltsverzeichnis
1. Sitzungen des Präsidiums
2. Aufgabenverteilung des Präsidiums
2.1
Präsident
2.2 Spielleiter
2.3 Schatzmeister
2.4 Ligaobmann
2.5 Medienbeauftrager
2.6 Schriftführerin
3. Beratende Mitgleider 3.1 Damenreferentin
3.2 Schiedrichterobmann 3.3 Jugendleiter/Jugendwart
4. Allgemeine
Bestimmungen
Gemäß
§ 23 Abs. 4 der Satzung der VG 21 gibt sich das
Präsidium die nachfolge Geschäftsordnung.
Die Aufgaben des
Präsidiums ergeben sich im Einzelnen:
Aus der
Satzung der VG 21, §§ 5, 6, 12, 13 Abs. 2,
16, 20, 22 bis 24 und 43
aus der
Sportordnung, Satz 4 (Das Präsidium ist
berechtigt, Änderungen welche vom Skatverband
Schleswig-Holstein / Hamburg e. V. zwingend notwenidig
sind, auszuführen), III/2, IV/2, IVa/2 und V/2
aus dem
Santionskatalog, §§ 9 Abs. 3, 10, 13 und 15
nach dem
Ordnungsgeld- und Kostenkatalog, Buchstabe B
Absatz 4 (Neben der Erhebung von Ordnungsgeldern können
weitere Sanktionen angeornet werden).
Seine Aufgaben nimmt das Präsidium folgendermaßen wahr:
-
Durch Sitzungen. Die Einladung zur Sitzung erfolgt durch
den Präsidenten, der auch den Vorsitz führt. Im
Verhinderungsfall werden diese Aufgaben durch einen
Vertreter (§ 22 Abs. 1 der Satzung der VG 21) wahrgenommen.
- Durch eigenverantwortliche Bearbeitung der übertragenen
Aufgaben. Näheres ergibt sich aus der unter Punkt 2
dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgabenverteilung des
Präsidiums.
1. Sitzungen des Präsidiums
1.1 Die Einladung zu einer Sitzung hat mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder fernmündlich unter Angabe der wesentlichen Tagesordnungspunkte zu erfolgen.
1.2 Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der gewählten Präsidiumsmitglieder anwesend sind .
1.3 Der Präsident kann Personen zu den Sitzungen
einladen, wenn es für einzelne Tagesordnungspunkte
notwendig erscheint. Es dürfen nur die endgültigen
Entscheidungen wiedergegeben werden, nicht aber die
unterschiedlichen Meinungen der Teilnehmer.
1.4 Alle Mitglieder des Präsidiums haben das Recht, während der Sitzung Anträge einzubringen, Anträge zur Geschäftsordnung haben dabei den Vorrang. Der Sitzungsleiter hat die Pflicht, über Anträge zur Geschäftsordnung vorrangig abstimmen zu lassen.
1.5 Antrag auf "Ende der Debatte" kann nur von einem Mitglied des gewählten Präsidiums gestellt werden, das noch nicht zu diesem Punkt der Tagesordnung gesprochen hat.
1.6 Beschlüsse werden mit Mehrheit (siehe hierzu § 37 der Satzung der VG 21) gefasst.
1.7 Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung eines Antrags.
2. Aufgabenverteilung des Präsidiums
2.1 Präsident
2.1.1 Nach innen vertritt der Präsident die VG 21 allein. Er ist bei seinen Entscheidungen an die Beschlüsse der Organe gebunden, kann aber Sachentscheidungen sofort treffen.
Darüber sind alle gewählten Präsidiumsmitglieder zu unterrichten.
2.1.2 Der Präsident koordiniert die Arbeit innerhalb des Präsidiums, hält Verbindung zu den Mitgliedern und repräsentiert die VG 21 nach
außen.
2.1.3 Er leitet die Sitzungen des Präsidiums und der Mitgliederversammlungen.
2.1.4 Er erarbeitet alljährlich zusammen mit seinem Vertreter den Jahresbericht der VG 21.
2.1.5 Der Präsident und sein Vertreter sind für den Inhalt und die Erstellung der offiziellen Mitteilungsorgane voll verantwortlich.
2.1.6 Der Präsident ist Wahlleiter, sofern er nicht selbst zur Wahl steht.
2.1.7 Er zeichnet Spesenabrechnungen ab, falls dies nicht sein Vertreter
übernimmt.
2.2
Spielleiter
2.2.1 Dem Spielleiter obliegt die
technische Organisation und die Leitung der Meisterschaftsturniere und der Veranstaltungen der VG21
2.2.2 Er ist zuständig für die Informationen der VG 21 und der Mitglieder in Bezug auf die Teilnehmer an
den Meisterschaften des Landesverbandes und den Deutschen Meisterschaften.
2.2.3 Der Spielleiter ist verantwortlich für den Einkauf der Ehren- und
Sachpreise, Spiellisten, Urkunden, Startkarten, Pokalen etc.
2.2.4 Es ist berechtigt, während einer Skatveranstaltung Anweisungen zu erteilen
und nach Anhörung der Betroffenen Verwarnungen (Gelbe Karte) sowie Verweise
(Rote Karte) auszusprechen.
2.2.5 Er ist Mitglied im Ligaausschuss.
2.3 Schatzmeister
2.3.1 Dem Schatzmeister obliegt die gesamte Verwaltung der Finanzen der VG 21.
2.3.2 Er ist für die Richtigkeit des Kassenbestandes verantwortlich und berichtet dem Präsidium in besonderen Fällen oder nach Aufforderung über die aktuelle Kassenlage.
2.3.3 Ohne Belege dürfen keine Geldmittel aus der Kasse entnommen werden.
2.3.4 Der Schatzmeister zieht zu Beginn eines jeden Jahres die Beiträge von den Mitgliedern ein und erstellt aufgrund der Stärkemeldungen eine Mitgliederübersicht, die er dem DSkV termingerecht zuleitet. Gleichzeitig sind an den DSkV bzw. an die Mitglieder zu leistenden Zahlungen (Beiträge, Startgelder, Kartengeld, Zuschüsse usw.) termingerecht zu erledigen.
2.3.5 Er lässt rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung die Kasse prüfen und erstellt den Kassenbericht sowie den Etat des kommenden Jahres.
2.4 Ligaobmann
2.4.1 Der Ligaobmann ist für die Organisation der
Punktspiele aus VG-Ebene sowie für alle im Bereich der VG 21 anfallenden Aufgaben der Ligen verantwortlich. Er erarbeitet dafür Vorschläge und Richtlinien.
2.4.2 Er arbeitet einen Ligaspielplan für alle im Bereich der VG 21 spielenden Ligen aus.
2.4.3 Er wird bei seinen Aufgaben von den Staffelleitern unterstützt.
2.4.4 Er verwaltet zentral die Passstelle der VG 21. 2.4.5 Er ist Mitglied im
Ligaausschuss.
2.5
Medienbeauftragter
2.5.1 Er ist verantwortlich für den Umgang und die Umsetzung im Bereich
Neue Medien (Internet).
2.5.2 Er hält Kontakt zu anderen Internetbeauftragten und ist für die Homepage der VG 21 verantwortlich.
2.5.3 In diesen Aufgaben ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Präsidenten nötig.
2.6 Schriftführerin
2.6.1 Sie fertigt und versendet die Einladungen
und die Protokolle über die Sitzungen des Präsidiums und der
Mitgliederversammlungen der VG 21. 2.6.2 Sie wirkt außerdem am sonstigen
Schriftverkehr der VG 21 aktiv mit. 2.6.3 Sie aktualisiert und archiviert die
Informationen. Sie verteilt sie in kopierfähiger Form an die einzelnen Vereine
(jeweils eine Ausfertigung an den Vorsitzenden), an die gewählten
Präsidiumsmitglieder sowie an die beratenden Mitglieder und den Vorsitzenden des
Verbandsgerichts. 2.6.4 Sie unterstützt den Sitzungsleiter
(Versammlungsleiter) bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des
Präsidiums und der Mitgliederversammlungen. 2.6.5 Sie breitet die Stimmzettel
für die durchzuführenden Wahlen vor.
3.
Beratende Mitglieder (§ 22 Abs. 2, 6 und 8 der Satzung der VG 21)
3.1 Damenreferentin
3.1.1 Sie ist zuständig für die Vertretung der Dameninteressen in der VG 21.
3.1.2 Sie ist Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten der Damen.
3.2 Schiedsrichterobmann
3.2.1 Der Schiedsrichterobmann betreut die Schiedsrichter der VG 21 entsprechend der Schiedsrichterordnung des DSkV.
3.2.2
Er führt auf der Ebene der VG 21 Tagungen und Lehrgänge für Schiedsrichter
durch. 3.2.3 Er ist Mitglied im Ligaausschuss.
3.3 Jugendleiter/Jugendwart
3.3.1 Dem Jugendleiter / Jugendwart obliegt die Jugendarbeit in der VG 21.
3.3.2 Er erarbeitet Vorschläge und Richtlinien, die der Ausbildung und Gewinnung
von jugendlichen Mitgliedern dienen. Eine solche Erarbeitung erfolgt in enger
Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der VG 21. Er steht den Mitgliedern für ihre
Jugendarbeit beratend zur Verfügung.
3.4 Pressewart (Leiter der Öffentlichkeitsarbeit
3.4.1 Der Pressewart ist für die Pressearbeit der VG 21 verantwortlich. Er
hält die Verbindung zu den Medien. Er informiert die Medien über Veranstaltungen
der VG 21.
4. Allgemeine Bestimmungen
4.1 Nach dem Ausscheiden aus dem Präsidium haben die Mitglieder des Präsidiums
sowie die beratenden Mitglieder des Präsidiums alle in ihrem Besitz befindlichen
VG-Materialien und VG-Akten umgehend (spätestens innerhalb eines Monats) an die
VG 21 zurückzugeben. 4.2 Alle Präsidiumsmitglieder haben sich um Werbung für
die VG 21 zu bemühen.
Diese Geschäftsordnung des
Präsidiums der VG 21 Hamburg tritt mit ihrer
Verabschiedung in Kraft.
Hamburg, den 25.05.2013
Das Präsidium der VG 21 Hamburg.
[nach
oben]
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