Spesen und Zuschussordnung der VG 21
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A) Spesen
1 Allgemeines
1.1 Mitglieder des Präsidiums bzw. Personen, die für die VG 21 im Auftrag tätig sind, haben Anspruch auf volle Kostenerstattung bzw. Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Notwendige Auslagen zur Durchführung der Aufgaben werden gegen Vorlage eines entsprechenden Beleges erstattet bzw. pauschal vergütet (Telefon / PC-Nutzung).
2 Tagegeld
2.1 eintägige Dienstreisen
bis 8 Stunden: 6,00 €
bis 14 Stunden: 12,00 €
bis 24 Stunden: 18,00 €
2.2 mehrtägige Dienstreisen
volle Tage: 24,00 €
An- und Abreisetage wie bei eintägigen Reisen (siehe 2.1)
2.3 Präsidiumssitzungen
bis 2 Stunden: 10,00 € - länger: 25,00 €
Anspruchsberechtigt sind alle eingeladenen Berater und Mitglieder des erweiterten Vorstandes. Mit der Zahlung der Sitzungspauschale sind angefallene Verpflegungs- und die Fahrtkosten mit abgegolten.
2.4 Mitgliederversammlung
bis 2 Stunden: 10,00 € - länger: 25,00 €
Anspruchsberechtigt sind das Präsidium, der erweiterte Vorstand und Mitglieder des VG-Gerichts. Mit der Zahlung der Sitzungspauschale sind angefallene Verpflegungs- und die Fahrtkosten mit abgegolten.
3 Übernachtungskosten
3.1 Pauschal: 20,00 €
3.2 Alternativ Kostenerstattung lt. Beleg abzüglich 5,- € für Frühstück bzw. ausgewiesenen Betrag.
4 Fahrtkosten
4.1 Eisenbahnfahrt 2. Klasse lt. Beleg
4.2 Bei PKW-Nutzung je gefahrenem Kilometer (jedoch max. Kosten einer Bahnfahrt): 0,40 €
5 Telefonkosten
5.1 Präsident: pauschal/Jahr 80,00 €
5.2 Turnier- / Ligaleiter: pauschal/Jahr 60,00 €
5.3 Internetbeauftragter: pauschal/Jahr 60,00 €
5.4 restliche Präsiden: pauschal/Jahr 30,00 €
6 Computerkosten
6.1 Jahrespauschale für Einsatz e. eigenen PC (AfA): 80,00 €
7 Turnierdurchführung
7.1 VG-Meisterschaften und sonstige VG-Turniere je Serie: 15,00 €
8 Portokosten, Büromaterial
Abrechnung nach vorgelegten Kostennachweisen bzw. Belegen.
9 Sonstiges
9.1 Diese Spesenordnung kann nur von der Mitgliederversammlung mit Mehrheit geändert werden.
B) Zuschüsse
1 Allgemeines
1.1 Voraussetzung für die Zahlung von Zuschüssen durch die VG 21 ist die strikte Einhaltung der Bestimmungen der Sportordnung der VG 21 und derer übergeordneten Organe. Vorzeitiges Ausscheiden oder Nichtantreten schließen von der Zahlung aus. Bei Verstößen werden bereits geleistete Zahlungen zurück gefordert.
2 LV-Meisterschaften
2.1 Die VG 21 zahlt das Startgeld für jeden Qualifizierten zur LV-Einzelmeisterschaft und gewährt einen pauschalen Zuschuss für 2 Mittagessen in Höhe von: 20,00 €
2.2 Die VG 21 zahlt das Startgeld für jede qualifizierte Mannschaft zur LV-Mannschaftsmeisterschaft und gewährt einen pauschalen Zuschuss für 1 Mittagessen für vier Mannschaftsmitglieder in Höhe von: 40,00 €
2.3 Zuschüsse gemäß dieser Zuschussordnung werden nur gezahlt, wenn die Spieler/Mannschaften auch an den LV-Meisterschaften teilgenommen haben.
C) Sonstiges
Spesenabrechnungen müssen vom Präsidenten oder dessen Vertreter abgezeichnet werden.
Diese Spesen- und Zuschussordnung der VG 21 tritt mit ihrer Verabschiedung durch die JHV am 29.01.2012 in Kraft und ersetzt die Spesenordnung vom 1.01.2011.
Das Präsidium der VG 21 - Hamburg e. V.
[nach
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