Sportordnung
(pdf)
Sie regelt die
skatsportlichen Belange für Einzel- und
Mannschaftsmeisterschaften, die Tandem-Meisterschaft, den Ligaspielbetrieb und
freie Turniere auf der Ebene der VG 21.
Wenn diese
Sportordnung keine Regelung vorschreibt, gilt die
Sportordnung des Skatverbandes Schleswig Holstein /
Hamburg e. V.
Skatspieler und Skatspielerinnen
werden im folgenden Text vereinfachend als Spieler
bezeichnet.
Die Mitglieder der VG 21 werden
hiervon schnellstens unterrichtet.
Die geänderte
Sportordnung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines
II. Turnierordnung für Meisterschaften
III. VG-Einzelmeisterschaften
IV. VG-Mannschaftsmeisterschaft
IVa. Tandem-Meisterschaft
V. Freie Turniere der VG 21
VI. Ligameisterschaften
VII. Juniorenmeisterschaften
VIII. Verbindliche Hinweise und Richtlinien
für den Ligaspielbetrieb
I. Allgemeines
1. Diese
Sportordnung
regelt den
Meisterschaftsbetrieb
sowie Veranstaltungen der VG 21 – Hamburg e. V.
2. Der VG 21 ist der Veranstalter folgender
Turniere:
·
VG - Einzelmeisterschaft für Damen, Herren, Senioren
und Junioren
·
VG - Mannschaftsmeisterschaft
·
Tandem-Meisterschaft
·
Freie Turniere der VG 21
·
Ligaspielbetrieb für Damen und Herren ab der
Verbandsliga
über die Bezirksliga bis hin zur Kreisliga
3.
Die Mitglieder gelten als Junioren, wenn sie das
21. Lebensjahr noch nicht, und als Senioren, wenn sie
das 60. Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres
vollendet haben. Sie gelten als Schüler, wenn sie das
15. Lebensjahr, und als Jugendliche, wenn sie das 18.
Lebensjahr bei Beginn der Meisterschaft ( z. Zt.
Stichtag Pfingstsamstag ) noch nicht vollendet haben.
4. Die Teilnehmer eines jeden Wettbewerbs sollen
nach Möglichkeit unter sich spielen. Männliche
Mitglieder besitzen kein Startrecht
in Damenwettbewerben, weibliche Mitglieder nicht im
Einzelwettbewerb der Herren. Herren dürfen innerhalb
eines Kalenderjahres nur für einen Verein starten. Damen und Junioren dürfen
für einen Verein in der Einzelmeisterschaft, in der
Mannschaftsmeisterschaft und in der
Tandem-Meisterschaft, sowie für eine
Spielgemeinschaft nur innerhalb der VG in der
Mannschaftsmeisterschaft und im Ligaspielbetrieb
starten. Wenn Damen oder Junioren in Herrenwettbewerben
starten, gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für
Herren.
5. Alle
Veranstaltungen müssen voneinander und von anderen
Veranstaltungen unabhängig durchgeführt werden. Die
Termine müssen, außer beim Ligaspielbetrieb, so
festgelegt werden, dass die von den Vereinen gemeldeten
Spieler die Deutschen Meisterschaften desselben Jahres
erreichen können.
6.
Für die Durchführung der Turniere mit Ausnahme des
Ligaspielbetriebes ist der Spielleiter der VG zuständig.
Er bestellt die notwendige Anzahl von Helfern, um einen
reibungslosen Ablauf zu gewähren. Er benennt die
Schiedsrichter und das Schiedsgericht.
7. Zum Nachweis der Spielberechtigung muss der
Spielerpass vorgelegt werden. Die Serienlänge beträgt
für Damen, Herren, Senioren und Junioren 12 Runden. Auf
Qualifikationsturnieren zu Deutschen Meisterschaften
für Senioren 10 Runden. Das
Zeitlimit für eine Serie beträgt 2 Stunden. Die
doppelte Listenführung ist Pflicht.
8. Vorgesehene Zuschüsse werden nur gezahlt, wenn alle Bestimmungen und Termine eingehalten werden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden anderenfalls zurückgefordert.
9. Die Vereine oder Vereinigungen zahlen für ihre Teilnehmer Start- und Kartengeld bis 14 Tage vor Beginn an die VG. Am Spieltag wird ein Betrag für verlorene Spiele erhoben. Fahrkosten und sonstige Zuschüsse für weiterkommende Spieler richten sich nach der Spesenordnung der VG.
10. Die unter Reklamation genannten Punkte beziehen sich auf die Vorgänge bei der jeweiligen Veranstaltung. Reklamationen zum Spielablauf und zur Punkteermittlung werden vor der Siegerehrung behandelt. Ergebniskorrekturen haben nach der Siegerehrung nur Einfluss auf die Qualifikation für nachfolgende Wettbewerbe.
11. Bei Mannschaftsmeisterschaften und beim Ligaspielbetrieb wird aus jeder Mannschaft ein Mannschaftsführer benannt. Dieser darf nicht Ersatzspieler sein. Der Mannschaftsführer darf pro Serie zwei Mal an die Tische gehen, um sich und seine Mitspieler zu informieren.
12. Alle Veranstaltungen der VG 21 sowie die zentralen und dezentralen Spieltage in den VG-21-Ligen werden rauchfrei durchgeführt.
[nach
oben]
II. Turnierordnung für
Meisterschaften
1.
Gespielt wird nach der internationalen Skatordnung sowie
der Skatwettspielordnung.
2. Der
Veranstalter hat während des Turniers die internationale
Skatordnung und die Skatwettspielordnung zur
Einsichtnahme bereitzuhalten.
3. Jedem Teilnehmer muss vor Beginn des Turnieres eine Startkarte ausgehändigt werden. Die 1. Serie wird vom Spielleiter eingeteilt, ab der 2. Serie wird nach den bis dahin erspielten Punkten vom 1. bis zum letzten Tisch gesetzt. Dieses gilt nicht, wenn mehrere Spieler eines Vereins an einem Tisch sitzen, mit Ausnahme von Tisch 1.
4. Zum Spiel muss die an den Tisch gegebene neue Spielkarte Verwendung finden. Bei Erhebung von Kartengeld verbleibt sie danach bei einem Spieler am Tisch. Die Serienlänge beträgt für Damen, Herren und Junioren 12 Runden, für Senioren 10 Runden.
5. Zum Anschreiben der Spielergebnisse ist doppelte Listenführung Pflicht. Die Spiellisten sind vom Veranstalter mit Serien- und Tischnummern zu versehen. Die gleichrangigen Spiellisten werden von den Spielern auf Platz 1 und Platz 3 (auch an Dreiertischen) geführt. Die Spiellisten sind laufend von allen Mitspielern auf richtige Eintragungen hin zu überprüfen und von den Listenführern zu vergleichen.
6. Die
Spiellisten mit den Ergebnissen sind vom Veranstalter
sechs Monate aufzubewahren.
7. Als
Schiedsrichter sollten nur Mitglieder mit gültigem
Schiedsrichterausweis eingesetzt werden.
8. Das
Schiedsgericht, das aus drei Mitgliedern besteht, ist
vor Beginn des Turniers bekannt zu geben.
9. Gespielt wird an Vierertischen. Wenn der Turnierablauf nicht Dreiertische erzwingt, dürfen höchstens drei Resttische mit drei Spielern besetzt sein
(z. B. Einzelmeisterschaften).
10. Die Anfangszeiten der einzelnen Serien sind den Teilnehmern vor Beginn des Turnieres bekannt zu geben.
11. Verspätung zur ersten Serie von mehr als 15 Minuten schließt bei Meisterschaften von der Teilnahme aus. In begründeten Einzelfällen kann die Spielleitung über die Teilnahme entscheiden.
12. Bei Begrenzung der Spieldauer der Serien (Zeitlimit) in der Ausschreibung sind Beginn und Ende vor Beginn der Serie bekannt zu geben. Die Spielleitung hat dann nach einer Vorwarnung das Recht, die Spiellisten nach Erreichen der vorgegebenen Zeit einzuziehen. Das in Gang befindliche Spiel ist zu Ende zu führen. Die Liste ist zu kennzeichnen.
13. Bei offensichtlichem Abreizen muss ein Schiedsrichter an den Tisch gerufen werden. Bei festgestelltem Abreizen ist der Spieler zu verwarnen und der Spielleitung Kenntnis zu geben.
14. Die Spielleitung hat das Recht, bei willkürlichen Verstößen Teilnehmer ohne weiteres vom Spielbetrieb auszuschließen. Als Verstöße gelten:
•
Verletzung der Grundregeln
• Abreizen nach Verwarnung
• Alkoholmissbrauch u. ä.
15. Die Spielleitung ist berechtigt, die Spiellisten zu kontrollieren. Fehlerhafte Spiellisten können mit der Maßgabe berichtigt werden, dass stets die niedrigste Punktzahl zu Grunde zu legen ist. Kann der Alleinspieler nicht ermittelt werden, gilt das Spiel als eingepasst. Wenn die Überprüfung erst nach dem Turnier erfolgt, hat eine
Berichtigung keinen Einfluss auf verliehene Preise. Für eine Qualifikation ist die berichtigte Punktzahl maßgebend.
16. Bei Fälschung der Spielergebnisse erlischt der Anspruch auf Qualifikation und Preis. Bereits erhaltene Preise sind zurückzugeben. Weitere Maßnahmen behält sich die VG 21 vor.
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oben]
III.
VG Einzelmeisterschaften
1. Diese Meisterschaften werden auf VG - Ebene
durchgeführt. Alle erreichten Ergebnisse sind auf
Personen bezogen. Auf die Qualifikation kann nicht zu
Gunsten anderer Personen verzichtet werden.
2. Die
Meisterschaft findet spätestens vier Wochen vor der LV-EM
statt. Den genauen Termin legt das VG-Präsidium fest.
3. Alle
Serien sind durchzuspielen.
4. Die Vereine oder Vereinigungen zahlen Start- und Kartengeld für ihre Teilnehmer bis 14 Tage vor dem Turnier an die VG. Am Spieltag wird ein Betrag für verlorene Spiele erhoben. Zuschüsse für weiterkommende Spieler richten sich nach der Spesenordnung der VG.
5. Die Spielleitung hat das VG-Präsidium. Als Schiedsrichter werden nur Personen mit gültigem Schiedsrichterausweis eingesetzt. Pro angefangene 25 Spieltische ist ein Schiedsrichter einzusetzen. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen, die am jeweiligen Streitfall nicht beteiligt waren. Der Spielleiter gibt die Namen der eingesetzten Schiedsrichter vor Beginn des Turniers bekannt.
6. Gespielt werden 8 Serien
á 12 Runden. Senioren 10 Runden, Junioren spielen vier Serien a 12 Runden Nach der ersten Serie wird nach den bis erzielten Punkten gesetzt.
7. Die Punktbesten erhalten den Titel VG-Meister/in, VG-Seniorenmeister oder VG-Juniorenmeister.
8. Reklamationen zum Spielverlauf und zur Punkteermittlung werden vor der Siegerehrung behandelt. Ergebniskorrekturen haben nach der Siegerehrung nur Einfluss auf die Qualifikation für nachfolgende Wettbewerbe.
[nach
oben]
IV.
VG-Mannschafts-Meisterschaft
1.
Diese Meisterschaften werden auf VG-Ebene durchgeführt. Alle erreichten Ergebnisse sind auf die Mannschaft bezogen. Auf die Qualifikation kann nicht zu Gunsten anderer Mannschaften verzichtet werden. Die Mannschaften bestehen aus vier Personen, die bei den Herren dem gleichen Verein, und bei den Damen sowie Junioren mindestens der gleichen Verbandsgruppe angehören müssen. In der Mannschaftsmeisterschaft muss ein Ersatzspieler vor Beginn der 1. Serien benannt werden. Der Ersatzspieler kann zu jeder Zeit eingewechselt werden.
2. Die Meisterschaften finden spätestens 4 Wochen vor der LV-MM eines jeden Jahres statt. Den genauen Termin legt das Präsidium der VG 21 fest. Die Ausschreibung erfolgt zeitgerecht.
3. Für die Veranstaltung ist der Spielleiter der VG 21 zuständig. Er ordert die notwendige Anzahl von Helfern, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
4. Die Spielleitung hat das VG-Präsidium. Zuständig ist der VG-Spielleiter. Als Schiedsrichter werden nur Personen mit gültigem Schiedsrichterausweis eingesetzt. Pro angefangene 25 Spieltische ist ein Schiedsrichter einzusetzen. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen, die am jeweiligen Streitfall nicht beteiligt waren. Der Spielleiter gibt die Namen der eingesetzten Schiedsrichter vor Beginn des Turniers bekannt.
5. Die Vereine oder Vereinigungen müssen spätestens vier Wochen vor der Meisterschaft ihre teilnehmenden Mannschaften mit Namen, Vornamen, persönlicher Mitglieds-Nr. und Verein an den VG-Spielleiter melden und das Startgeld auf das Konto der VG überweisen.
6. Gespielt werden 4 Serien
á 12 Runden. Nach der ersten Serie wird nach den bis dahin erzielten Punkten der Mannschaft gesetzt. Von Beginn der Setzserien werden die Spieler nach ihren bisher erspielten Punkten an den vier Tischen gesetzt. Die Spieler jeder punktbesten Mannschaft sitzen beim Setzen immer an Platz 1 am jeweiligen Tisch usw.
7. Die punktbesten Mannschaften erhalten den Titel VG-Mannschaftsmeister.
8. Zum Nachweis der Spielberechtigung muss der Spielerpass mit den nötigen Eintragungen vorgelegt werden. Das Zeitlimit für eine Serie beträgt zwei Stunden. Die doppelte Listenführung ist Pflicht.
9. Spieler bereits qualifizierter Mannschaften können für ihren Verein in keiner anderen Mannschaft an einer weiteren Qualifikation teilnehmen.
[nach
oben]
IVa.
Tandem-Meisterschaft
1. Die VG 21 führt jährlich eine Meisterschaft für Tandems (Zweier-Mannschaften) durch.
2. Die Tandem-Meisterschaft wird in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres durchgeführt. Den genauen Termin legt das Präsidium fest. Die Ausschreibung hat rechtzeitig zu erfolgen. Das Präsidium teilt den Termin bis zum 31.12. eines Jahres für das Folgejahr an den Landesverband Schleswig-Holstein / Hamburg e.V. und an den Verbandsspielleiter des DSKV mit.
3. Jeder Verein und jede Vereinigung kann beliebig viele Tandems melden. Das Turnier findet nur statt, wenn mindestens 12 Tandems an den Start gehen und gilt als Vorrunde für die LV-Zwischenrunde.
4. Das Startgeld richtet sich nach den DSKV-Richtlinien zur Tandem-Meisterschaft. Die VG hat dieses Startgeld in voller Höhe an den DSKV zu überweisen.
5. Das Verlustgeld verbleibt bei der VG, die das Spielmaterial stellt.
6. Es werden 2 Serien je 48 Spiele gespielt. Die Spielzeit pro Serie beträgt maximal zwei Stunden. Ausnahmen sind nur für den Spielleiter oder den Schiedsrichter möglich, wenn dieser während der laufenden Serie in Anspruch genommen wurde.
7. Das punktbeste Tandem erhält den Titel VG-Tandemmeister.
[nach
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V.
Freie Turniere der VG 21
1. Die Freien Turniere der VG 21 sind Einzelwettbewerbe. Jeder Verein kann beliebig viele Spieler stellen.
2. Die Turniere finden jedes Jahr statt. Termine legt das VG-Präsidium fest. Die Ausschreibungen erfolgen zeitgerecht.
3. Für die Veranstaltungen ist der Spielleiter der VG zuständig. Er ordert die notwendige Anzahl von Helfern, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
4. Für verlorene Spiele ist ein Verlustgeld zu entrichten.
5. Die Spielleitung hat das VG-Präsidium. Zuständig ist der Spielleiter. Als Schiedsrichter werden nur Personen mit gültigem Schiedsrichterausweis eingesetzt. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Schiedsrichtern zusammen, die am jeweiligen Streitfall nicht beteiligt waren. Der Spielleiter gibt die Namen der eingesetzten Schiedsrichter vor Beginn des Turniers bekannt.
6. Die Anmeldung für Einzelspieler erfolgt gemäß Ausschreibung.
7. Gespielt werden mindestens zwei Serien
á 12 Runden.
8. Die Vergabe von Pokalen, Geld- und Sachpreisen richtet sich nach der Teilnehmerzahl.
9. Reklamationen zum Spielablauf und zur Punkteermittlung müssen vor Beginn der nächsten Serie bzw. Siegerehrung behandelt werden.
[nach
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VI. Ligameisterschaften
1. Dieser Wettbewerb wird in Ligaform ausgetragen. Die Mannschaften bestehen aus vier Personen und einem Ersatzspieler, die bei den Herren dem gleichen Verein und bei den Damen mindestens der gleichen Verbandsgruppe angehören müssen. Die erreichten Ergebnisse sind auf die Vereine oder Vereinigungen bezogen, für die gestartet wird. Im Ligaspielbetrieb darf der Ersatzspieler zu jeder Zeit innerhalb einer Serie eingewechselt werden Der Modus liegt im Ermessen der Mannschaftsführer. Alle Spieler dürfen je Spieltag nur einmal eingesetzt werden. Dabei ist die Nummer des Spieltages und nicht das Datum maßgebend.
2. In der VG 21 gibt es momentan folgende Ligen: 2 Verbandsligen, 2 Bezirksligen und bei Bedarf noch Kreisligen.
3. Die Spieltage liegen wie die der Bundesliga in den Monaten März, April, Juni und September. Die Spielpläne werden vom Ligaobmann erstellt.
4. Veranstalter ist die VG 21. Zuständig für die Staffeln sind die Staffelleiter, die vom Ligaobmann unterstützt werden. Ausrichter ist jeweils der Gastgeber. Der gastgebende Verein hat einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen, der den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens entspricht. Sollte das Rauchen in Nebenräumen gestattet sein, müssen diese Räume baulich so wirksam abgetrennt sein, dass eine Gesundheitsgefahr für andere durch passives Rauchen ausgeschlossen wird. Ist es der Heimmannschaft nicht möglich, einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen, verwirkt sie ihr Heimrecht. Der betreffende Verein hat in einem solchen Fall den zuständigen Staffelleiter drei Wochen vor Spielbeginn darüber zu informieren, damit dieser dann einen neuen Austragungsort festlegen kann. Unterbleibt die Benachrichtigung des Staffelleiters und stellt sich heraus, dass der Raum der Heimmannschaft nicht geeignet ist im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, ist wie folgt zu verfahren: Der Spieltag findet nicht statt und wird wie folgt gewertet: Die Heimmannschaft erhält 0:6 Wertungspunkte und 0 Spielpunkte während die drei Gastmannschaften jeweils 4:2 Wertungspunkte und Spielpunkte nach dem vorhandenen Serienschnitt, der am Ende des Jahres erspielt wurde, erhalten.
5. Die Spielberichte sind von den Mannschaftsführern zu unterschreiben und vom Gastgeber umgehend an den Staffelleiter zu senden. Der Staffelleiter überprüft die Spielberichte, macht ggf. Korrekturen, erstellt die Tabellen und sorgt für Ihre Veröffentlichung. Eine Vorabmeldung der Ergebnisse ist telefonisch erwünscht.
6. Die Vereine zahlen je Mannschaft und Jahr ein Startgeld an die VG. Für verlorene Spiele muss ein Verlustgeld bezahlt werden, welches beim Gastgeber, der das Spielmaterial stellt, verbleibt. Am letzten Spieltag, der vom Staffelleiter ausgerichtet wird, wird ein zusätzliches Kartengeld erhoben.
7. Der Gastgeber benennt die Spielleitung, die vor Spielbeginn einen Schiedsrichter zu bestimmen hat. Aus jeder der drei anderen Mannschaften ist ein Mitglied für das Schiedsgericht zu benennen. Die Entscheidung des Schiedsrichters verpflichtet zum Weiterspielen. Proteste gegen die Entscheidung des Schiedsrichters müssen durch das Schiedsgericht unmittelbar nach Ende der Serie behandelt werden. Einsprüche gegen Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind auf dem Spielbericht (Rückseite) festzuhalten und dem Staffelleiter zur Kenntnis zu bringen. Der Staffelleiter sendet alle Einsprüche, die sich auf die Skatordnung und ihre Auslegung beziehen, dem VG-Ligaausschuss (VG-Spielleiter, Schiedsrichterobmann und Ligaobmann) zur endgültigen Entscheidung zu. Über alle anderen Streitfälle entscheidet der Staffelleiter, der bis zum nächsten Spieltag für die Klärung zu sorgen hat. Einsprüche gegen die Entscheidung des Staffelleiters sind an den VG-Ligaausschuss zu senden.
8. Die Verbandsliga der Herren besteht aus jeweils 16 Mannschaften: Verbliebene, Aufsteiger aus den Bezirksligen und Absteiger aus einer höheren Staffel. Die Anzahl der Absteiger richtet sich nach der Anzahl der Absteiger aus einer höheren Staffel. Für die Verbandsliga gibt es mindestens vier Aufstiegsplätze.
9. Mannschaften, welche am Ende einer Saison einen Aufstiegsplatz belegen und nicht aufsteigen können (Überbelegung in der höheren Staffel) oder nicht aufsteigen wollen, werden auf Platz 5 der Tabelle gesetzt. Mannschaft 2 erhält, danach Platz 1, Mannschaft 3 Platz 2 usw. Erhaltene Preise bleiben bei den Mannschaften.
10. Es gibt bis zum Erreichen der Staffelstärke von 16 Mannschaften keine Absteiger.
11. Die Mannschaften werden jedes Jahr vom Ligaobmann in ihren Staffeln neu eingeteilt. Es werden zwei Serien pro Spieltag gespielt. An den Spieltagen 1 bis 4 ist immer eine Mannschaft Gastgeber für drei andere Mannschaften. Der 5. und zentrale Spieltag wird immer vom Staffelleiter ausgerichtet. Der Staffelleiter erhält dafür das Karten- und Verlustgeld und stellt das Spielmaterial zur Verfügung. In jeder Staffel dürfen bis zu 2 Mannschaften eines Vereins spielen. Steigt eine Mannschaft aus einer höheren Staffel ab, und es sind schon 2 Mannschaften dieses Vereins in der Staffel, erfolgt ein Zwangsabstieg der punktschlechtesten Mannschaft (jetziger Besitzstand wird davon nicht berührt). Mannschaften aus einem Verein (2+2) spielen am 1. Spieltag gegeneinander. Die Punkteverteilung erfolgt 3:0, 2:1, 1:2 und 0:3. Treten Mannschaften nicht an, erhalten sie keine Punkte. Treten Mannschaften innerhalb eines Spieljahres zweimal nicht an, oder fehlen sie am letzten Spieltag, sind sie Zwangsabsteiger. Zu einer spielberechtigten Mannschaft gehören mindestens 3 Spieler.
12. Es wird bei jedem Verein der VG 21 vorausgesetzt, dass er für den folgenden Spielbetrieb die gleiche Anzahl von Mannschaften stellt, wie in der vorhergegangenen Saison. Auch hat er für diese Mannschaften das Startgeld zu entrichten. Sollte der Verein von dieser Zahl abweichen und mehr oder weniger Mannschaften für den kommenden Spielbetrieb anmelden, so hat er diese Meldung unaufgefordert bis zum
30.11. d. J. an den Ligaobmann schriftlich abzugeben.
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VII. Juniorenmeisterschaften
1. Diese
Meisterschaften werden als Einzelwettbewerb auf VG-Ebene ausgetragen.
2. DSKV-Meisterschaft ist gleichzeitig auch Altersgrenze.
3. Die Vereine oder Vereinigungen melden ihre Teilnehmer mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, persönlicher Mitgliedsnummer und Verein.
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VIII. Verbindliche Hinweise und
Richtlinien für den Ligaspielbetrieb
1. Die Leitung der Liga obliegt dem Staffelleiter, der vom Ligaobmann unterstützt wird. Er erhält vom Ligaobmann die Spieleinteilungen, Dauerstartkarten, Spielberichte und eine Anschriftenliste. Der Staffelleiter versorgt die teilnehmenden Mannschaften mindestens 4 Wochen vor Startbeginn mit den notwendigen Unterlagen.
2. An den Spieltagen ist jeweils eine Mannschaft Gastgeber und empfängt mindestens drei andere Mannschaften. Der Gastgeber muss diese Mannschaften bis 14 Tage vor dem jeweiligen Spieltag schriftlich unter Angabe des Spiellokals mit Telefonnummer einladen. Wenn Gastmannschaften keine Einladung erhalten, sind sie verpflichtet, sich bei ihrem Gastgeber zu erkundigen. Ist der Gastmannschaft der Spielort bekannt, - Zeugnis der Gastmannschaft -, darf auch telefonisch eingeladen werden. Nichteinladung ist keine Entschuldigung für das Fernbleiben. Zum letzten Spieltag wird durch den Staffelleiter gesondert geladen.
3. Der gastgebende Verein hat einen geeigneten Raum (siehe auch I/12 sowie VI/4 der Sportordnung) und das Spielmaterial zur Verfügung zu stellen. Hierfür verbleibt ihm das Verlustgeld. Jede Serie ist mit einem neuen Kartenspiel zu beginnen, wobei auch mit geeichten Werbekarten gespielt werden darf. Die Spielleitung sollte von einem nicht spielenden, erfahrenen Vereinsmitglied übernommen werden.
4. Ein Teilnehmer kann innerhalb eines Kalenderjahres nur für einen Verein starten.
5. Vor Spielbeginn sind vom jeweiligen Mannschaftsführer die Startkarten und die Spielerpässe vorzulegen. Die Spielerpässe sind zu kennzeichnen, die Pässe der Heimmannschaft sind von einem Mannschaftsführer der Gastmannschaften zu kennzeichnen. Wenn der Spielerpass vergessen oder nicht ordnungsgemäß (fehlende bzw. nicht eingeklebte Beitragsmarken, anderer Verein usw.) vorgelegt wurde, muss der Ausrichter dieses vermerken. Ein Ordnungsgeld ist zu zahlen. Am Spieltag nicht vorgelegte und nicht ordnungsgemäße Spielerpässe sind spätestens bis zum nächstfolgenden Samstag (Posteingang) mit rückfrankiertem Umschlag an den Staffelleiter einzusenden. Wird diese Frist nicht eingehalten, so werden neben einem Ordnungsgeld die Punkte dieses Spielers nicht gewertet und eine neue Tabelle erstellt.
6. Ein fünfter Spieler (Ersatzspieler) kann während einer Serie zu jeder Zeit eingewechselt werden. Er muss vor Spielbeginn des Spieltages mit angemeldet werden. Eintragungen im Spielerpass erfolgen erst nach dem Einsatz. Er spielt dann mit der Startkarte des ausgewechselten Spielers weiter. Er muss die Spiellisten kennzeichnen und mit seinem Namen versehen. Der ausgewechselte Spieler erhält zum Ende der Serie seine Startkarte zurück. Der Ersatzspieler kann bereits zu Beginn der nächsten Serien eingesetzt werden. In diesem Fall spielt der freigestellte Spieler in dieser Serie als Ersatzmann. Auch er behält am Ende der Serie seine Startkarte zurück. Es kann dabei vorkommen, dass zwei Spieler zweimal gegeneinander spielen müssen. Die Punkte beim internen Preisskat werden vom Ersatzspieler nur in diesem Fall übernommen. Der ausgewechselte Spieler hat die Spielliste bis zu seinem Ausscheiden zu unterschreiben und der Ersatzspieler unterschreibt die verbleibenden Spiele.
7. Die Spieler müssen sich gemäß Tisch- und Platzordnung setzen. Sollte jemand durch eigenes Verschulden auf einen anderen (falschen) Platz spielen, werden dessen erzielte Punkte nicht gewertet. Die Zuordnung zur Startnummer erfolgt mit der ersten Serie. Wird eine falsche Platzwahl während der Serie festgestellt, muss zu Beginn der nächsten Runde die Sitzordnung korrigiert werden. Ein positiver Zwischenstand wird gelöscht, negative Punktzahlen werden übertragen. Bei korrekt sitzenden Spielern bleiben die Ergebnisse, einschließlich der Bonuspunkte für verlorene Spiele, erhalten. Im Spielbericht sind die Spieler erst nach der ersten Serie in der Reihenfolge einzutragen, die sie in der ersten Serie gewählt haben. (z.B. A 1 immer an erster Stelle, A 2 an zweiter usw.).
8. Die Gastgeber benennen die Spielleitung, die vor Spielbeginn einen Schiedsrichter zu bestimmen hat. Aus jeder der drei anderen Mannschaften ist ein Mitglied für das Schiedsgericht zu benennen. Die Entscheidung des Schiedsrichters verpflichtet zum Weiterspielen. Proteste gegen Entscheidungen des Schiedsrichters müssen durch das Schiedsgericht unmittelbar nach Ende der Serie behandelt werden. Einsprüche gegen Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind auf dem Spielbericht (Rückseite) festzuhalten und dem Staffelleiter zur Kenntnis zu bringen. Der Staffelleiter sendet alle Einsprüche, die sich auf die Skatordnung und seine Auslegung beziehen, dem VG-Ligaausschuss (Spielleiter, Schiedsrichterobmann, Ligaobmann) zur endgültigen Entscheidung zu. Über alle anderen Streitfälle entscheidet der Staffelleiter, der bis zum nächsten Spieltag für eine Klärung zu sorgen hat. Einsprüche gegen Entscheidungen des Staffelleiters sind an den VG-Liga-Ausschuss zu senden.
9. Die Ergebnisse der einzelnen Serien sind im Spielbericht einzutragen. Die unterschriebenen Spielberichte und Spiellisten (auch vom Ersatzspieler) sollten noch am Spieltag vom gastgebenden Verein an den Staffelleiter gesandt werden und dürfen keinen späteren Poststempel als den darauf folgenden Montag aufweisen. Bei Überschreitung dieser Frist wird ein Ordnungsgeld nach dem Ordnungsgeld- und Kostenkatalog erhoben. Aus Sicherheitsgründen verbleibt die Zweitschrift des Spielberichtes und der Spiellisten, die ebenfalls von den vier Mannschaften bzw. den vier Spielern zu unterzeichnen sind, beim gastgebenden Verein. Die Aufbewahrungsfrist gilt bis zum Jahresende. Die Unterlagen dürfen erst nach Rücksprache mit dem Staffelleiter vernichtet werden. Der Staffelleiter prüft die eingesandten Spiellisten und Spielberichte und erstellt unverzüglich die Tabelle.
10. Spielbeginn der Liga ist 14.00 Uhr. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des zuständigen Staffelleiters. Ein dezentraler Spieltag kann auf Antrag einer Mannschaft um eine Woche vorverlegt werden. Hierfür ist das Einverständnis der betroffenen Mannschaften und des Staffelleiters erforderlich. Der Staffelleiter kann aus triftigen Gründen den Spieltag verschieben. Hierfür ist das Einverständnis des Ligaobmanns erforderlich.
11. Eine Wartezeit von 15 Minuten für anreisende Mannschaften ist einzuhalten. Bei Benachrichtigung von unterwegs verlängert sich die Wartezeit um weitere 15 Minuten auf eine halbe Stunde. Die anwesenden Mannschaften (mindestens 3 Spieler pro Mannschaft) beginnen dann den Spieltag. Später eintreffende Mannschaften bzw. Spieler können zu Beginn einer neuen Runde, soweit möglich, einsteigen.
12. Mannschaften, die nicht, verspätet (mehr als eine halbe Stunde nach dem geplanten Beginn) unvollständig antreten oder den Wettkampf beenden, haben ein Ordnungsgeld nach Katalog zu entrichten. Solange dieses Ordnungsgeld nicht gezahlt ist, besteht ein Startverbot für die betreffenden Mannschaften.
13. Die Spielzeit pro Serie beträgt maximal zwei Stunden. Ausnahmen sind nur für den Spielleiter oder den Schiedsrichter möglich, wenn dieser während der laufenden Serie in Anspruch genommen wurde. Nach Ablauf der Spielzeit sind von der Spielleitung alle ausstehenden Listen einzuziehen, wobei nur das in Gang befindliche Spiel zu Ende gespielt werden darf.
14. Doppelte Listenführung ist Pflicht! Dabei sollen die Spieler auf Platz 1 und 3 (auch die 3-er Tische) jeweils eine Liste führen. Beide Listen sind gleichberechtigt. Bei Unstimmigkeiten, die nicht geklärt werden können, gilt die für den Spieler ungünstigere Liste. Wenn das zu beanstandende Spiel bei zwei verschiedenen Spielern eingetragen ist (auf Liste 1 bei Spieler A und in der anderen Liste bei Spieler B), wird das Spiel als eingepasst geführt. Alle Spieler am Tisch haben die Pflicht, die Eintragungen laufend zu vergleichen.
15. Spieler, die innerhalb eines Spieljahres mehr als einmal in einer höheren Spielklasse eingesetzt wurden, dürfen im laufenden Jahr nicht mehr in einer unteren Klasse eingesetzt werden. Auch dürfen keine Spieler an einem Spieltag mehrfach eingesetzt werden. Maßgebend ist die Nummerierung der Spieltage und nicht das Kalenderdatum. Bei Zuwiderhandlungen kommen die von diesen Spielern erreichten Punkte nicht in die Wertung.
16. Der letzte Spieltag steht unter der Leitung des Staffelleiters. Spielt er selbst mit oder ist verhindert, so hat er einen geeigneten, nicht spielenden Skatfreund mit der Spielleitung zu beauftragen. Pro Mannschaft und Serie ist am letzten Spieltag ein Kartengeld von 1 Euro zu entrichten. Das Verlustgeld des letzten Spieltages verbleibt beim Staffelleiter, um seine Kosten zu decken. Nach Abschluss des letzten Spieltages wird sofort die vorläufige Endtabelle erstellt und bekannt gegeben.
17. Die Wertung für den Spielbetrieb erfolgt nach den Richtlinien der Ligameisterschaften.
Stand:
27. Januar 2013
[nach
oben]
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